Kletterlehrer

24. Februar 2022
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Der Weg zum Kletterlehrer in Tirol
Hier ein paar Informationen für alle Kletterlehrer bzw. für jene, die es noch werden wollen.
Personen, die in kommerziellen Kletterhallen oder Boulderhallen außerhalb der ehrenamtlichen Vereinstätigkeit arbeiten wollen (also gegen Entgelt), müssen zumindest über die Zulassung als Sportkletteranwärter verfügen.
Sportkletter-Instruktoren bzw. Übungsleiter können diese in Tirol durch eine Zusatzprüfung über die Landesregierung bzw. über den Tiroler Bergsportführerverband erlangen. Nur über diese zusätzliche Prüfung können die Instruktoren die Anerkennung zum Sportkletterlehrer (SKL) und die Übungsleiter die Anerkennung zum Sportkletterlehreranwärter (SKA) erhalten.

Der nächste Termin für die Anwärter-Prüfung ist nun zusammen mit dem ersten Ausbildungslehrgang am 3. April 2022 anberaumt. Prüfungsinhalte sind: Klettern bis 6a onsight, Sicherungs- und Seiltechnik (Prusik, Umbauen, etc.), Lehrauftritt und theoretische Fragen (Fragenkatalog erhält man bei der Anmeldung)
Die von Instruktoren ergänzend abzulegende SKL-Prüfung ist am 24. April 2022 vorgesehen (Theorieprüfung).
Wer weder Übungsleiter noch Instruktor ist, muss die komplette vierwöchige Ausbildung machen.
Alle Informationen zur Sportkletterlehrer-Ausbildung findet ihr hier.

Achtung – wichtig:
– Interessierte Übungsleiter für Sportklettern können nicht einfach zur SKA-Prüfung gehen, sondern müssen fristgerecht vorher bei der für sie je nach Hauptwohnsitz zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw, in Innsbruck beim Stadtmagistrat  einen Antrag zur Teilnahme zur SKA-Prüfung stellen und dabei die entsprechenden Ausbildungsnachweise (z.B. Alpenverein, Naturfreunde) vorlegen – das Formular dazu findet iher hier online (wichtig: auch die Informationen auf Seite 2 beachten).
Bitte den Antrag früh genug an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde stellen, da das behördliche Nachsichtsverfahren je nach sonstigen Verfahren bei BH bzw. Stadtmagistrat durchaus einige Wochen in Anspruch nehmen kann (insbesondere wegen coronabedingter Aufgaben bzw. Personalknappheit ergeben sich derzeit auch in der Verwaltung immer wieder Verzögerungen). Dem Antrag ist unbedingt auch ein Ausbildungsnachweis (Zugenis) beizulegen, aus denen die absolvierte Ausbildung, ihre Inhalte und ihre Dauer glaubhaft und nachvollziehbar ersichtlich und dokumentiert ist.
•    Erst ein von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde rechtskräftig ausgestellter Nachsichtsbescheid (dieser ist übrigens wie jeder Bescheid gebührenpflichtig) erlaubt die Zulassung der Übungsleiter zur SKA-Prüfung.
•    Für die darauffolgende Anmeldung zur Prüfung in der Geschäftsstelle des Tiroler Bergsportführerverbandes (TBSFV) bitte dann auch die gesetzliche Anmeldungsfrist von zwei Wochen vor der Prüfung zu beachten. Wer also zur SKA-Prüfung zugelassen werden will, muss sich spätestens zwei Wochen vor der Prüfung mit dem behördlichen Nachsichtsbescheid bei der Geschäftsstelle des TBSFV anmelden – oder den Ausbildungslehrgang des TBSFV absolvieren. Beim TBSFV erhalten sie dann auch die Unterlagen zur Vorbereitung auf die Prüfung, die in Theorie und Praxis zur Gänze abzulegen ist. Hier noch ein Überblick über das Ausbildungssystem in Tirol.