Hausordnung und AGB

Wenn mehrere Menschen gemeinsam eine Kletteranlage benutzen, so erfordert dies ein gewisses Maß an Disziplin, gegenseitige Rücksichtnahme, Sauberkeit und Ordnung. Die wesentlichen Punkte für ein gutes Miteinander haben wir in unserer Hausordnung zusammengefasst. Bitte haltet auch die allgemein üblichen und grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen im Klettersport ein.  Wir weisen auch darauf hin, dass mit dem Kauf eines Tickets ein Vertragsverhältnis zwischen uns entsteht und somit unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Kraft treten.

Hausordnung

Ablauf beim Zutritt

  1. Registrierung: Ein Zutritt in die Kletteranlage ohne Registrierung und ohne gültiges Ticket ist nicht erlaubt. Ausnahme ist der Besuch unseres Bistros. Bei der Registrierung machen wir dich auf die Gefahren in unserer Kletteranlage aufmerksam und verpflichten dich mit deiner Unterschrift, unsere Hausordnung einzuhalten, die Sicherheitsaspekte beim Klettern und Bouldern zu beachten und unsere AGBs zu akzeptieren.
  2. Kassa und Verleih: Nach der erfolgreichen Registrierung kannst du an der Kassa dein Zutrittsticket kaufen und etwaiges Verleihmaterial mieten. Mit dem Ticket kommst du durch das Drehkreuz in die Kletteranlage hinein und kannst damit auch die Garderobenkästen abschließen. Dein Ticket ist personenbezogen und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Missbrauch wird geahndet.
  3. Kletterkurse: Solltest du Interesse an einem Kletterkurs haben, so bitten wir dich, unsere Homepage zu besuchen und online deinen gewünschten Kletterkurs zu buchen. Bitte auch die spezifischen AGBs beim Kauf von Kletterkursen beachten! An der Kassa selbst kann aus organisatorischen Gründen kein Kletterkurs gebucht werden. Das selbständige Anbieten und Organisieren von Kletterkursen durch externe Personen ist nicht erlaubt und erfordert in jedem Fall die Rücksprache und Voranmeldung beim Betreiber der Kletteranlage.
  4. Von der Garderobe in die Kletter- bzw. Boulderhalle: Bitte zieh dich nicht erst in der Kletterhalle, sondern bereits in der Garderobe um und nimm nur das Allernötigste in die Kletterhalle mit. Vor allem Rucksäcke, Taschen und unnötige Kleidungsstücke sollten nicht mit genommen werden. Nach dem Umziehen in unseren Garderoben kannst du direkt in die Kletter- bzw. Boulderhalle gelangen. Die Kletterhalle darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Bitte nimm dir geeignete Indoorschuhe oder Indoorschlapfen mit.

Sauberkeit und Ordnung
  1. Regale und Staufächer benutzen: Mitgebrachte Rucksäcke, Taschen oder andere Gegenstände, die du nicht in den Garderoben lassen kannst und auch nicht unmittelbar beim Klettern oder Bouldern benötigst, verstaust du am besten in den hierfür vorgesehene Fächern oder Regalen. Am Boden, im Sturzbereich oder vor den Regalen herumliegende Gegenstände tragen wenig zur Sauberkeit und Ordnung bei und gefährden überdies die Fluchtwege und die Sicherheit beim Klettern.
  2. T-Shirt Pflicht und barfuß: Während des gesamten Aufenthaltes in unserer Kletteranlage (inkl. Kraftraum und Bistro) ist verpflichtend, ein T-Shirt zu tragen!  Aus hygienischen Gründen dürfen auch unser Bistro, unser Kraftraum oder die Toiletten ohne T-Shirt oder barfuß nicht betreten werden.
  3. Lärm vermeiden: In gegenseitiger Rücksichtnahme sollte unnötiger Lärm in der Halle vermieden werden. Laute Schreie während des Kletterns, eigenständiges Musikmachen, unnötiges Herumschreien und andere lärmende Geräusche sind zu vermeiden. Wir bitten die Kletterlehrer:innen und Eltern, ihre Schüler:innen und Kinder diesbezüglich zu sensibilisieren.
  4. Mülltrennung: Bitte vermeidet unnötigen Müll und versucht sauber zu trennen: Bioabfall in die grünen Tonnen, Plastikabfall in die gelben Tonnen und Restmüll in die schwarzen Tonnen. Danke für eure Mithilfe.
  5. Lost & Found: Kontrolliert bereits beim Packen eures Rucksacks, spätestens aber vor dem Verlassen der Kletteranlage euer Material. Solltet ihr trotzdem etwas vergessen haben, bitte ruft uns nicht an, sondern kommt unmittelbar und zeitnah bei uns vorbei, um selbst Nachschau zu halten, ob euer vergessenes Material in den "Lost & Found" Regalen zu finden ist. Vergessene Wertgegenstände (Geldtaschen, Uhren, Ausweise etc...)  werden am Empfang hinterlegt.
  6. Rauchverbot: In der gesamten Sportanlage (Indoor und Outdoor) herrscht striktes Rauchverbot. Ausnahmen sind die zugewiesenen Bereiche im Gastgarten.
  7. Selbstversorger und mitgebrachtes Essen: Mitgebrachtes Essen oder Jausen aus dem Supermarkt dürfen nicht in unserem Bistro oder im Gastgarten verzehrt werden. Hierfür kannst du den Bereich der BD Lounge im ersten Stock verwenden. Wir bitten um Verständnis.

Generelle Sicherheitsaspekte

  1. Eigenverantwortung: Klettern ist ein Risikosport und kann zu schweren, mitunter sogar tödlichen Verletzungen führen. Alle Besucher:innen benutzen unsere Kletteranlage auf eigene Gefahr und bestätigen mit der Registrierung, dass sie eigenverantwortlich klettern. Es erfolgt keine Sicherheitsprüfung seitens des Betreibers. Minderjährige oder Anfänger:innen dürfen die Sportanlage nur in Begleitung einer fachkundigen Person betreten. Pass die Schwierigkeiten beim Klettern und die Höhen beim Bouldern deinem Kletterniveau an und vermeide unnötige Stürze.
  2. Aufenthalt in sicheren Bereichen - Sturzräume meiden: Beim Betreten der Kletterhalle ist darauf zu achten, sich nicht in den Sturz- oder Fallbereich anderer Kletter:innen oder Boulder:innen zu begeben. Unser dringender Appell: keine Gymnastik und kein Herumsitzen unterhalb von kletternden Personen! Halte dich nur in sicheren Bereichen auf und schau beim Wechsel zu anderen Routen oder Bouldern immer nach oben! Nutze offensichtliche und gefahrenfreie Transitwege auf deinen Wegen durch die Halle und suche für deine Dehnübungen den Gymnastikbereich auf dem Boulderpilz im Obergeschoß auf!
  3. Sicherheitsboden: Unser Sicherheitsboden ist von höchster Qualität und kann viele Verletzungen vermeiden, sofern ihr nicht auf herumliegende Gegenstände stürzt oder über sie stolpert (Rucksäcke, Taschen und Flaschen). Durch die hohe Sensibilität der Oberfläche kann der Boden leicht beschädiget werden. Bitte daher keine harten und spitzen Gegenstände verwenden (Stühle, Massagetische, Stöckelschuhe, Kamerastative, ...) und keine harten Gegenstände im Sturz- bzw Fallbereich der Kletterer herumliegen lassen (Trinkflaschen, Grigris, ...).
  4. Allgemeine Kletterregeln beachten: Aufwärmen vor dem Klettern, Sturzräume meiden, kein Sichern im Sitzen, kein Telefonieren beim Sichern, Partnercheck vor jedem Start, Sicherungsgerät richtig verwenden, Schlappseil vermeiden, Schlingen auslassen verboten, Abstand halten beim Klettern, keine Flaschen im Sturzbereich, Gewichtsunterschied beachten, kein Top-Rope mitten in der Wand, u.v.m. Die allgemein gültigen Sicherheitsaspekte beim Seilklettern und beim Bouldern sind ausnahmslos einzuhalten und gelten für Alle.
  5. Lockere Griffe: Solltest du in der Kletterhalle oder im Boulderbereich lockere Griffe oder andere Beschädigungen vorfinden, dann melde dies umgehend unserem Personal. Besucher:innen unserer Kletteranlage sind nicht befugt, eigenmächtig Griffe zu verschrauben, Markierungen anzubringen oder sonstige Veränderungen durchzuführen.
  6. Erste Hilfe Pflicht bei Unfällen: Alle Nutzer:innen unserer Anlage sind bei Unfällen zur Hilfeleistung verpflichtet und müssen im Fall einer polizeilichen Unfallaufnahme ihre Personalien bekannt geben. Unfälle jeglicher Art sind unverzüglich bei unserem Hallenpersonal zu melden.
  7. Gefahr beim Herumlaufen und Spielen: Das Herumlaufen und Spielen in der Kletteranlage kann zur Missachtung der Sturzräume und zur Behinderung der sichernden Personen führen und ist daher strengstens verboten. Speziell das Ballspielen ist zu unterlassen.  Eltern haften für ihre Kinder.
  8. Kinder und Staubbelastung: Speziell die ganz kleinen Kinder bedürfen eines besonderen Schutzes. Achtet darauf, dass sie nicht in den Sturz- bzw. Fallraum von kletternden Personen hineinlaufen oder unter sie hineinklettern. Eltern und die fachkundigen Begleitpersonen haben die Aufsichtspflicht während der gesamten Verweildauer in der Kletterhalle und haften für ihre Kinder, Schüler:innen und Kursteilnehmer:innen. Kleine Kinder sollten beim Bouldern ständig gespottet werden und nicht höher als 3 Meter klettern. Bitte achtet auch darauf, dass die Kinder unsere Kletterwände nicht mit Magnesium oder Kreide bemalen. Wir weisen überdies darauf hin, dass speziell im Boulderraum die Staubbelastung sehr hoch ist und daher sowohl Kleinkinder als auch atemwegserkrankte Personen diesen Bereich zu den Stoßzeiten möglichst meiden sollten. Dies gilt im Besonderen für Kinder im Säuglingsalter. 
  9. Kraftkammer:  Das Training an den Fitnessgeräten, vor allem das Arbeiten mit den freien Gewichten, Stangen und Hanteln erfordert viel Erfahrung und ist bei falscher Ausübung gefährlich. Aus diesem Grund ist Kindern unter 14 Jahren der Aufenthalt in der Kraftkammer nicht erlaubt. Minderjährige brauchen die Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten. Der Kraftraum darf nicht ohne T-Shirt oder barfuß betreten werden und ist sauber und ordentlich zu hinterlassen.  Die Trainingsgeräte sind nach dem Gebrauch ordnungsgemäß zu verräumen. In der Kraftkammer ist die Verwendung von Magnesium verboten.
  10. Haustiere: Hunde und Katzen, sowie Haustiere jeglicher Art dürfen weder in die Sportanlage noch in das Bistro mitgenommen werden. Ausgenommen sind ausgebildete Therapiehunde für Paraclimber:innen.
  11. Alkohol oder Musikhören während des Kletterns: Aus Sicherheitsgründen ist sowohl das Klettern nach Alkoholkonsum, als auch das Klettern mit Kopfhörer verboten. Das Klettern mit lauter Musik ist gefährlich, weil etwaige Gefahrenhinweise durch andere Kletterer oder auch die Durchsagen unseres Hallenpersonals  nicht wahrgenommen werden können.
  12. Brandfall: Im Brandfall ist die gesamte Anlage unverzüglich über die Notausgänge in Richtung der Sammelstelle zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Stiegenhaus, die Fluchtwege, sowie sämtliche Notausgänge sind immer freizuhalten. Dieser Hinweis gilt im Besonderen für Kinderwägen, Rucksäcke und andere Hindernisse auf der Innenseite der Notausgänge und für Fahrräder und Mopeds außerhalb der Notausgänge.  

Reservierungen beachten
  1. Allgemeines zu Reservierungen: In unserer Kletteranlage dürfen nur die hauseigene Kletterschule und der Kletterverband bestimmte Wandbereiche für sich reservieren. Alle anderen Besucher:innen, Teams oder Ausbildungskurse haben kein Anrecht drauf.
  2. Unerlaubtes Reservieren bzw. Blockieren einzelner Linien: Das eigenmächtige Reservieren oder dauerhafte Blockieren einzelner Linien, Routen oder Wandbereiche ist ausdrücklich verboten und kann zum Verweis aus der Kletterhalle führen.
  3. Trainings- und Wettkampfbereiche des Leistungszentrums: Wir möchten darauf hinweisen, dass spezielle Bereiche (Speed Indoor und Outdoor, Lead Überhang Indoor rechts, Lead Überhang Outdoor, Boulder Trainingsbereich oben und das gesamte Rondell unten) zum Trainings- und Wettkampfbereich des Kletterverbandes gehören und die heimischen Athlet:innen ein Vorrecht auf das Training in diesen Bereichen haben. Außerhalb der reservierten Zeiten können auch andere Athlet:innen diese Bereiche nutzen. Wir bitten speziell die auswärtigen Nationalteams, die reservierten Zeiten zu beachten und sich im Vorfeld einer geplanten Reise nach Innsbruck mit dem Kletterverband in Verbindung zu setzen (austriaclimbing.com), um unerwartete Sperren auf Grund von Trainingslagern, Bewerben oder Routenbau in Erfahrung bringen zu können.
  4. Kursgalerie: Die Klettergalerie im ersten Stock ist ein ausgewiesener Kursbereich und kann von unseren Kletterlehrer:innen für die Durchführung der hauseigenen Kurse reserviert und abgesperrt werden. Wir bitten um Verständnis.
  5. Wettkämpfe - eingeschränkter Betrieb: Speziell in Zeiten großer Veranstaltungen kann es zu eingeschränktem Betrieb, zu Sperren von Teilbereichen, mitunter sogar zur Schließung der gesamten Kletteranlage kommen. Besitzer:innen von Dauerkarten verweisen wir in diesem Fall auf die 320 Tage Betriebspflicht in unseren AGBs .

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. ALLGEMEINES
    1. Betreiber der Kletteranlage: Anlagenbetreiber des Kletterzentrums Innsbruck ist die „Alpenverein Kletterzentrum Innsbruck GmbH“ mit Sitz in der Matthias-Schmid-Straße 12c, 6020 Innsbruck, Tel. +43 (0) 512 39 73 40 0, E-Mail: info@kletterzentrum-innsbruck.at. Schriftverkehr und Hinweise an: Alpenverein Kletterzentrum Innsbruck GmbH „Kletterzentrum Innsbruck“ Matthias-Schmid-Straße 12c, A-6020 Innsbruck, E-Mail: info@kletterzentrum-innsbruck.at, Tel. +43 (0) 512 39 73 40 0
    2. Vertragsabschluss: Beim Kauf einer Eintrittskarte kommt es automatisch zum Vertragsabschluss mit dem Anlagenbetreiber und somit zum Inkrafttreten der AGB. Mit der vorangegangenen Registrierung und der anschließenden Unterschrift verpflichtest du dich, die Hausordnung einzuhalten und die Sicherheitsaspekte beim Klettern und Bouldern zu befolgen.
    3. Anweisungen durch Hallenpersonal: Anweisungen des Hallenpersonals ist Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Vergehen gegen unsere Hausordnung bzw. gegen die Sicherheitsaspekte beim Klettern und Bouldern ist das Hallenpersonal befugt, Personen ohne Erstattung des Eintrittspreises der Halle zu verweisen.
    4. Änderungen der AGB: Änderungen der Geschäftsordnung werden in der Kletterhalle ausgehängt und mit dem Datum des aktuellen Standes versehen. Sollten innerhalb von zwei  Monaten keine Einsprüche oder Ablehnungen bei uns eintreffen, treten die Erneuerungen automatisch in Kraft.
  2. BENUTZERBERECHTIGUNG
    1. Fachkundige Ausbildung erforderlich: Zur selbständigen Nutzung der Anlage sind ausschließlich Personen berechtigt, die über fachkundige Ausbildung und Erfahrung verfügen, um ein gefahrenfreies und sicheres Seilklettern bzw. Bouldern ausüben zu können. Sie müssen über ausreichend Kenntnis zur gefahrenfreien Anwendung von Sicherungstechniken verfügen. Unselbständige Personen, Minderjährige und Anfänger:innen dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht oder Anleitung einer volljährigen und fachkundigen Begleitperson benutzen. Aufgrund des erhöhten Sturzrisikos erfordert das Klettern in der Anlage ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Das Kletterhallenpersonal führt weder Kontrollen darüber durch, ob die Benutzer:innen der Anlage über entsprechende Kenntnisse verfügen, noch ob sie die Sicherungsmaßnahmen richtig umsetzen können oder eine fachkundige Aufsichtsperson anwesend ist.
    2. Registrierung erforderlich: Die Benutzerberechtigung für ein selbständiges Klettern erlangt jeder, der sich in unserer Kletteranlage registriert, sich mit der anschließenden Unterschrift als fachkundig ausgebildete Person bezeichnen kann, sich zur Einhaltung der Hausordnung und der Sicherheitsaspekte beim Klettern und Bouldern verpflichtet und mit dem abschließenden Kauf der Eintrittskarte unsere AGB akzeptiert.
    3. Registrierung bei Erwachsenen:  Die Registrierung von Erwachsenen muss direkt vor Ort durchgeführt und mit der persönlicher Unterschrift bestätigt werden.
    4. Minderjährige unter 18 Jahre: Unter 18 Jährige dürfen die Kletteranlage generell nur in Anwesenheit einer fachkundigen Aufsichtsperson im Auftrag der Erziehungsberechtigten benutzen. Diese Aufsichts- bzw. Begleitperson muss das Registrierungsformular für Erwachsene unterzeichnen können und während der gesamten Verweildauer in der Kletteranlage die Aufsichtspflicht erfüllen.
    5. Einverständniserklärung für 14 - 18 Jährige: Jugendliche von 14 - 18 Jahre dürfen die Kletteranlage nur dann selbständig und ohne Aufsicht betreten, wenn die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Hierfür gibt es ein Download Formular auf unserer Homepage.
    6. Einverständniserklärung für Kaderkinder: Schüler:innen im Alter von 12 und 13 Jahren, die als Kadermitglieder gelten, regelmäßig in einem Verein trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen, dürfen nur dann unbeaufsichtigt in der Kletterhalle klettern, wenn das hierfür benötigte Registrierungsformular sowohl von den Eltern als auch vom Vereinstrainer bzw. von der Vereinstrainerin vorgelegt werden kann. Hierfür gibt es ein Download Formular auf unserer Homepage.
    7. Unselbständige und Anfänger:innen: Unselbständige Personen und Anfänger:innen jeder Altersstufe sollten einen professionellen Kletterkurs besuchen und sich ausbilden lassen. Sie stehen während der gesamten Verweildauer in der Kletteranlage unter der Aufsicht jener dritten Person, welche die volle Verantwortung für sie übernimmt und das hierfür benötigte Registrierungsformular für Erwachsene unterzeichnet hat. Diese dritte Person muss über alle erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen beim Seilklettern und Bouldern verfügen und die entsprechenden Sicherungstechniken und Sicherheitsmaßnahmen anwenden können.
    8. Kursteilnehmer:innen: Während den Ausbildungszeiten sind jene Kursleiter:innen bzw. Trainer:innen  für ihre Teilnehmer:innen zuständig, die die Kursleitung übernommen und die hierfür benötigte Haftungsübernahme unterzeichnet haben. Fortgeschrittene Kursbesucher:innen, die davon überzeugt sind, bereist während ihrer Ausbildung selbständig klettern zu können, dürfen die Kletteranlage nur dann ohne Begleitperson benutzen, wenn sie das Registrierungsformular für Erwachsene vollständig ausfüllen können.
    9. Kletterlehrer:innen und Trainer:innen: Kletterlehrer:innen oder andere Gruppenleiter:innen haben dafür Sorge zu tragen, dass unsere Hausordnung, sowie die Sicherheitsaspekte beim Klettern und Bouldern von allen Teilnehmer:innen eingehalten werden. Sie sind während der gesamten Verweildauer in der Kletteranlage für sie verantwortlich. Dies muss mit einer Haftungsübernahme bestätigt werden. Das eigenmächtige Reservieren und Benutzen von Wandbereichen oder von einzelnen Linien ist ausdrücklich verboten. Ausgenommen hiervon sind die hauseigenen Kletterkurse und das Training durch den österreichischen Kletterverband in den vorgesehenen Bereichen.
    10. Externe Kursangebote: Das eigenständige Anbieten von Kletterkursen oder kursähnlichen Veranstaltungen im Kletterzentrum Innsbruck durch externe Personen, Kletterschulen, Vereine oder  andere Organisationen ist prinzipiell verboten und gegebenenfalls nur nach Voranmeldung und mit schriftlichem  Einverständnis des Anlagenbetreibers erlaubt.
    11. Gefahren im Kraftraum: Das Training mit freien Gewichten, Hanteln und Seilzügen birgt viele versteckte Gefahren. Ohne entsprechende Erfahrung im Krafttraining und im Umgang mit den Kraftgeräten darf dieser Bereich nicht selbstständig benutzt werden. Kinder unter 14 Jahren ist der Zutritt in die Kraftkammer nicht erlaubt. Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren dürfen nur mit fachkundiger Begleitperson oder mit Trainer:innen bzw. mit der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in die Kraftkammer. Es gelten die in der Kraftkammer ausgehängten Benutzerregeln.
    12. Reservierte Bereiche: Das Kletterzentrum Innsbruck ist auch das Leistungszentrum des Tiroler und Österreichischen Kletterverbandes. Ausgewählte und beschilderte Bereiche der Kletterwände und der Boulderwände  können vom Kletterverband reserviert und exklusiv genutzt werden. Wir bitten, die reservierten Zeiten zu beachten. In den Kursbereichen ist es nur den Kletterlehrer:innen der hausinternen Kurse erlaubt, die Bereiche während ihres Unterrichts für sich zu reservieren. Wir bitten um Verständnis.
  3. Öffnungszeiten, Eintrittspreise und Kletterkurse (AGB)
    1. Öffnungszeiten und eingeschränkter Betrieb: Die Kletteranlage ist täglich von 9 bis 22 Uhr, das Bistro von 9 bis 23 Uhr geöffnet (Änderungen vorbehalten). Bei Routenbau und bei kleineren Veranstaltungen kann es zu eingeschränktem Kletterbetrieb und Sperren von einzelnen Teilbereichen kommen. Bei Großveranstaltungen kann die Kletteranlage auch zur Gänze geschlossen werden. Die Benutzung der Anlage wird  an 320 Tagen im Jahr mit jeweils 8 Stunden pro Tag garantiert.
    2. Eintrittspreise und Ermäßigungen: Die jeweiligen Eintrittspreise gehen aus unserer aktuellen Preisliste hervor. Ermäßigungen und billigere Eintrittsgebühren für die jüngeren Alterskategorien sind nur mit Vorweis eines Ermäßigungsausweises und einem gültigen Lichtbildausweises erhältlich (z.B. Alpenvereinsausweis, Studentenausweis, Familienpass, Personalausweis u.s.w.).
    3. Ticketkontrollen: Alle Besucher:innen der Kletteranlage müssen bei etwaigen Ticketkontrollen die Eintrittskarte vorzeigen und sich ausweisen können. Bei Verweigerung der Dateneinsicht wird der Datenträger gesperrt und die weitere Benutzung der Anlage verweigert. Missbräuchlich verwendete Karten werden in jedem Fall ersatzlos eingezogen und verlieren ihre Gültigkeit. Bei Kartenmissbrauch muss für einen Zutritt das Tagesticket nachgekauft werden. Eine Anzeige und Geltendmachung von 250 € Strafgeld bzw. eine Geltendmachung des tatsächlich verursachten Schadens kann folgen.
    4. Personalisierte Eintrittskarten: Alle Eintrittskarten sind personalisiert und nur für die jeweilige Person gültig. Die Tickets sind nicht übertragbar, noch dürfen diese an andere Personen weitergeben werden.  Missbrauch wird geahndet und kann zu einem generellen Hausverbot führen.
    5. Verletzungen und Rückerstattung von Karten: Berufliche Verhinderungen, Krankheit, Urlaub, Weltreisen oder andere private Motive führen zu keiner Verlängerung oder Rückerstattung von Zeitkarten (Jahreskarten u.s.w.). Sollte es bei schweren Verletzungen zu einem ärztlich verordneten Sportverbot kommen, so gilt Folgendes zu beachten: 
      Unmittelbar und zeitnah bis spätestens 3 Wochen nach deiner nachweislichen Verletzung musst du uns die ärztliche Bestätigung zukommen lassen und deine gültige Zeitkarte bei uns abgeben. Sind diese Voraussetzungen gegeben, so bieten wir bis auf Weiteres folgende Kulanzregelung an:
      Bei einer Verletzung im ersten Drittel der Laufzeit deiner Zeitkarte verlängern wir die Karte bis zum Ende deines ärztlich verordneten Sportverbots, maximal aber um 20 % der jeweiligen Laufzeit. Bei einer Verletzung im zweiten Drittel der Laufzeit deiner Zeitkarte verlängern wir die Karte bis zum Ende deines ärztlich verordneten Sportverbots, maximal aber um 10 % der jeweiligen Laufzeit deiner Karte.  Bei späteren Verletzungen in der Laufzeit deiner Zeitkarte besteht kein Anspruch auf Verlängerung von Zeitkarten. Eine Rückerstattung von Zeitkarten ist generell nicht möglich.
    6. Kletterkurse: Das Angebot für unsere Kletterkurse ist auf unserer Website www.kletterzentrum-innsbruck.at ersichtlich. Die Anmeldung und Bezahlung für Kletterkurse erfolgt ausschließlich online. Bei speziellen Fragen bitten wir euch, eine E-Mail an das Büro der Kletterschule zu richten: kurse[at]kletterzentrum-innsbruck.at oder direkt zu den Bürozeiten der Kletterschule (Mo–Fr von 16 bis 19 Uhr) dort anzurufen:+43 (0) 0664 2161506.  Bei speziellen Problemen, Vorverletzungen oder Krankheiten bitten wir dich, unsere Kletterlehrer:innen darüber im Vorfeld Bescheid zu geben, damit im Kursbetrieb Rücksicht darauf genommen werden kann. Kletterkurse kommen erst ab der genannten Mindestteilnehmerzahl zustande.
    7. Storno bei Kletterkursen: Private, schulische oder berufliche Verhinderungen führen zu keinem Anspruch auf Rückerstattung des Kursbeitrages. Stornobedingungen lauten wie folgt: Bis 10 Tage vor Kursbeginn ist eine Stornierung möglich. Bei Stornierung bis 48 Stunden vor Kursbeginn werden 50 % in Rechnung gestellt. Stornierungen, die später als 48 Stunden vor Kursbeginn erfolgen, werden zu 100 % der Kurskosten verrechnet. Aus Sicherheitsgründen bitten wir vor allem die Kursanfänger:innen regelmäßig am Kurs teilzunehmen. Kann die Sicherheit aufgrund versäumter Kursinhalte oder aufgrund eines speziellen Verhaltens von Kursteilnehmer:innen nicht mehr gewährleistet werden, so behalten wir uns das Recht vor,  gegen Rückerstattung des restlichen Kursbeitrages Personen vom Kurs auszuschließen. Kursbeiträge und die jeweiligen Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar und gelten nur zu den vereinbarten Kursterminen.
    8. Ausrüstungsverleih: Zum Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen sind nur jene Personen berechtigt, die die erforderlichen Kenntnisse bzw. Erfahrungen über die anzuwendenden Sicherungstechniken verfügen und die Bedienungsanleitungen der jeweiligen Ausrüstungsgegenstände kennen. Andernfalls muss selbst für eine Anleitung durch eine fachkundige Person gesorgt werden. Kinder und Minderjährige ohne vorliegende Einverständniserklärung sind nicht berechtigt, Ausrüstungsgegenstände auszuleihen, sondern lediglich die zuständige Aufsichtsperson. Die Ausrüstungsgegenstände dürfen ausschließlich in unserer Kletteranlage verwendet werden und werden nur gegen Hinterlegung eines Ausweises ausgegeben. Jeder Entleiher ist verpflichtet, die Ausrüstungsgegenstände vor und nach dem Gebrauch auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese und andere Auffälligkeiten unverzüglich zu melden. Für Fehlbedienung oder Fehlfunktion von Seiten des Herstellers wird keine Haftung übernommen.
  4. Gefahrenhinweise
    1. Eigenverantwortung: Die Benutzung der Kletteranlage erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Jeder Nutzer der Kletteranlage muss selbst  über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen beim Bouldern oder beim Seilklettern verfügen. Unselbständige Personen und Anfänger:innen, die die entsprechenden Kenntnisse und Erfahrungen nicht haben, müssen sich um eine fachkundige Anleitung durch eine volljährige Person kümmern, oder einen Ausbildungs- bzw. Kletterkurs besuchen. Das Hallenpersonal führt keine Kontrollen darüber durch, ob die Nutzer:innen der Anlage über oben genannte Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, oder den richtigen Umgang mit den  Ausrüstungsgegenständen beherrschen. Die Nutzer:innen nehmen diese Gefahrenhinweise mit dem Kauf der Eintrittskarte zustimmend zur Kenntnis und verpflichten sich überdies, unsere Hausordnung und die Sicherheitsaspekte beim Klettern und Bouldern zu beachten. Bei schwerwiegenden Vergehen gegen unsere Hausordnung bzw. gegen die Sicherheitsaspekte beim Klettern und Bouldern ist das Hallenpersonal befugt, Personen ohne Erstattung des Eintrittspreises der Halle zu verweisen.
    2. Gefahren in der Halle - Sturzräume meiden: Aufgrund der Gefahren durch ins Seil stürzende Personen oder durch herabfallende Gegenstände (z.B. Handys, Sicherungsgeräte, Griffbruch, Sicherungsfehler o.ä.) sind die Sturz- und Fallbereiche unterhalb von kletternden Personen unbedingt zu meiden und möglichst gefahrenfreie Aufenthaltsbereiche bzw. offensichtliche Transitwege zu nutzen. Jeglicher Aufenthalt (Herumsitzen, Gymnastik, etc) unterhalb von kletternden oder arbeitenden Personen kann zu schweren, mitunter sogar zu tödlichen Verletzungen führen. Beim Routenbau oder bei Wartungsarbeiten gilt eine erhöhte Gefahrenstufe durch herabfallende Gegenstände, sodass die gesperrten Bereiche in keinem Fall betreten werden dürfen.
    3. Spezielle Gefahren beim Seilklettern: Das Klettern mit Seil findet in sehr großen Höhen statt und kann speziell bei Bodenstürzen zu schweren, mitunter sogar zu tödlichen Verletzungen führen. Den meisten Unfällen gehen menschliches Versagen, Bedienungsfehler, Missachtung von Kletterregeln oder Unachtsamkeit beim Sichern voran. Wir bitten euch daher folgende Aspekte zu berücksichtigen:
      1. Macht einen gegenseitigen Partnercheck vor jedem Start und überprüft dabei: Anseilknoten, geschlossene Karabiner, Klettergurt, richtig eingelegtes Sicherungsgerät und 50m Seillänge bzw. Knoten im Seilende.
      2. Lest euch die Bedienungsanleitungen von Sicherungsgeräten aufmerksam durch und versucht unsachgemäße Handhabung zu vermeiden.
      3. Vergewissere dich vor jedem Start über die Sicherungskompetenzen deines Kletterpartners bzw. deiner Kletterpartnerin, achte auf den Gewichtsunterschied und überprüfe, ob ein unerwarteter Sturz  dynamisch abgefangen werden kann.
      4. Lerne im Vorfeld die richtige Haltung beim Stürzen in das Seil: bewegungsbereite Körperhaltung, leicht angewinkelte Beine und Blick nach unten.
      5. Achte beim Sichern darauf, nicht von anderen Personen im Gespräch abgelenkt zu werden und vermeide Schlappseil bzw. große Entfernung von der Kletterwand.
      6. Das Sichern im Sitzen oder das Telefonieren während dem Sichern ist verboten.
      7. Achte beim Klettern in der Kletterwand auf ausreichend Abstand zu anderen Personen und klettere nie in den Sturzbereich der vorderen bzw. ober dir kletternden Person hinein.
      8. Pass die Schwierigkeiten und das Risiko deinem Eigenkönnen an und vermeide unnötige Stürze.
      9. Das Verlassen der vorgegeben Kletterlinien  und damit der Wechsel von einer Linie in die andere ist verboten. Durch den Linienwechsel können Seile die Griff- oder Holzstrukturen beschädigen und umgekehrt.
      10. Achte darauf, dass im Sturz- und Fallbereich von Kletter:innen bzw. im Bewegungsraum der sichernden Personen, sowie generell auf unserem Sicherheitsboden keine harte Gegenstände, Trinkflaschen oder Rucksäcke herumliegen. Du und andere Personen können beim Sichern darüber stolpern oder sich bei Bodenstürzen unnötig verletzen. Der Sicherheitsboden kommt nur dann zur Geltung, wenn nichts am Boden herumliegt.
    4. Spezielle Gefahren beim Bouldern: Unkontrollierte Stürze und Absprünge aus großen Höhen können beim Bouldern zu schweren Verletzungen führen. Wir bitten dich daher Folgendes zu berücksichtigen:
      1. Wärme dich nicht nur für das Klettern, sondern auch für das Abspringen aus großer Höhe ausreichend auf.
      2. Achte bei Abspringen aus großer Höhe auf eine ausreichend trainierte Beinmuskulatur zum Abfangen deines Gewichts und erlerne das richtige Landen auf der Matte über Abrollen ohne Armstütze. Achte beim Landen auf eine bewegungsbereite Körperhaltung mit leicht gebeugter Beinhaltung. Das Landen mit gestreckten Beinen führt meist zu Verletzungen.
      3. Lass dich bei schwierigen und hohen Bouldern sichern bzw. spotten. Achte darauf, dass dein Sicherungspartner dabei nicht zu Schaden kommt.
      4. Pass das Risiko und die Schwierigkeiten deinem Eigenkönnen an und vermeide unnötige Stürze.
      5. Achte auf freie Sturzbereiche und vermeide das Verweilen und Herumsitzen im Sturzbereich von kletternden Personen.
      6. Trinkflaschen, Boulderbürsten oder andere harte Gegenstände dürfen nicht auf den Bouldermatten abgelegt werden. Die Bouldermatte dient als reine Absprungmatte und darf nicht für das Verweilen, Herumliegen, Herumlaufen oder Spielen missbraucht werden. Bitte nur am Rand der Matten verweilen.
      7. Kinder und Anfänger:innen sollten nur in Reichweite ihrer sichernden Begleitpersonen und daher nicht höher als 3 m klettern.
    5. Spezielle Gefahren bei Sicherungsautomaten (Auto-Belay, Toppas):  Der große Vorteile beim Klettern mit Auto-Belay ist jener, dass du alleine zum Klettern kommen kannst. Die große Gefahr dabei ist aber jene, dass du keinen Partner oder Partnerin hast, der mit dir einen Partnercheck durchführen kann.  Achte daher beim Klettern mit automatischer Seilsicherung auf Folgendes:
      1. Mach vor jedem Start einen Zugtest am Seil und achte auf Widerstand und Seileinzug.
      2. Binde dich richtig ein und überprüfe den Verschluss des Karabiners.
      3. Achte darauf, dass deine Landeflächen bzw. die Sturzbereiche frei von Hindernissen sind.
      4. Nicht aus der Kletterlinie herausklettern oder die Linien wechseln.
      5. Achte auf das richtige Tempo. Bei Schlappseil nicht weiterklettern.
      6. Beachte die Gewichtsbeschränkungen: maximal 130 kg, minimal 15 kg.
      7. Schäden, Mängel, eigenartige Geräusche oder Defekte unmittelbar dem Hallenpersonal melden.
    6. Spezielle Gefahren bei Top-Rope: Achte bei den fix eingerichteten Top-Rope Stationen darauf, beide Karabiner gegengleich in der zentralen Anseilschlaufe des Klettergurts einzuhängen und den richtigen Seilstrang in das Sicherungsgerät einzulegen. Wenn du in andern Bereichen der Halle Top-Rope klettern möchtest, dann gilt Folgendes zu beachten: Das Klettern im Top-Rope oder im Nachstieg ist nur dann erlaubt, wenn beide Karabiner am Ende der Route gegengleich eingehängt sind. Stark überhängende Routen dürfen auf Grund der Pendelgefahr nicht im Top-Rope geklettert werden. Das Top-Rope Klettern  mitten in der Route ist nicht erlaubt.
    7. Spezielle Gefahren im Outdoorbreich: Zusätzliche Gefahren im Outdoorbereich entstehen in Abhängigkeit der Witterung: Wind, Regen, Blitz, Feuchtigkeit, Schnee oder Eis. Vor allem bei aufkommenden Stürmen oder bei winterlichen Verhältnissen wird dringend angeraten, die Outdoorbereiche nicht zu benutzen.  Große Temperaturschwankungen im Frühjahr und im Winter führen mitunter zur Lockerung von Griffen, sodass diese sich unerwartet drehen können. Hier ist erhöhte Vorsicht beim Sichern gefordert. Bei den Selbstsicherungsautomaten am Speedturm sind auf Grund der Nähe des Zaunes etwaige Pendelstürze bzw. das Abstoßen nach  hinten speziell zu Beginn der jeweiligen Routen  zu vermeiden (Verletzungsgefahr).
    8. Spezielle Gefahren für Kinder und andere beaufsichtigungspflichtige Personen: Für Kinder, Minderjährige oder andere unselbständig Personen ergeben sich beim Aufenthalt in der Kletteranlage besondere Gefahren durch herabstürzende Personen oder herabfallende Gegenstände. Der Aufenthalt unterhalb von kletternden Personen ist tunlichst zu meiden.  Die zuständige Begleitperson ist dafür verantwortlich, auf potentielle Gefahren aufmerksam zu machen und die zu beaufsichtigenden Personen schadlos zu halten. Das Spielen und Herumlaufen in der Kletterhalle ist deshalb verboten.
  5. Haftung
    1. Garderobe: Der Anlagenbetreiber haftet nicht für freie Garderobe, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachtem Eigentum (Ausnahme bei Verschulden des Betreibers).
    2. Sach- und Personenschäden: Der Anlagenbetreiber haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, die auf eigenes Fehlverhalten, auf Fehlverhalten durch andere Personen oder auf  Fremdfirmen zurückzuführen sind. Der Betreiber haftet lediglich bei eigener grober Fahrlässigkeit und/oder bei grober Fahrlässigkeit eines eigenen Erfüllungsgehilfen. Wir weisen darauf hin, dass sich Griffe jederzeit drehen oder brechen können, ohne dass dies für den Hallenbetreiber vorher erkennbar ist.
    3. Schadenersatzansprüche: Schadensersatzansprüche gegen uns sind gemäß unserer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung auf € 5.000.000,00  begrenzt.
  6. Datenschutz
    1. Allgemeines: Der Betreiber der Kletteranlage legt auf die Privatsphäre seiner Kund:innen großen Wert. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt daher stets im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denen des Datenschutzgesetzes (DSG 2000). Alle Mitarbeiter:innen des Anlagenbetreibers wurden zur Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß § 15 DSG 2000 verpflichtet.
    2. Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten:  Wir bewahren personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlich vorgeschriebenen Fristen auf. Eine Übermittlung eurer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ausschließlich mit eurer Zustimmung. Ausgenommen davon sind Übermittlungen, die zur sicheren Nutzung unserer Websites oder bei online Buchungen von Kletterkursen notwendig sind. Es erfolgt keine Überlassung von Daten an Auftragsverarbeiter:innen  (Dienstleister:innen).
    3. Auskunftsrecht: Entsprechend den Bestimmungen des DSG 2000 steht jedem Kunden und jeder Kundin das Recht zu, Auskunft über die jeweiligen, von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten. Für Auskünfte zu Fragen des Datenschutzes und zur Geltendmachung dieses und weiterer Betroffenenrechte (Richtigstellung, Löschung, Widerruf, Widerspruch) meldet euch bitte bei unser Verwaltung (info[at]kletterzentrum-innsbruck.at).
    4. Widerrufs- und Widerspruchsrecht: Entsprechend den Bestimmungen des DSG 2000 besteht das Recht, die Zustimmung zur Verwendung von personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. In diesem Fall werden eure Daten nicht weiter verwendet und unter Beachtung allfälliger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Ihr habt das Recht, wegen Verletzung eurer überwiegenden schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen Widerspruch gegen die Verwendung eurer Daten einzulegen. Bei Vorliegen dieser Voraussetzung werden eure Daten unter Beachtung allfälliger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen innerhalb einer Frist von 8 Wochen gelöscht.
  7. Gerichtsstand/Erfüllungsort/Anwendbares Recht

    Sind die Nutzer:innen der Anlage selbst unternehmerisch tätige Personen, so ist ausschließlich das für Innsbruck sachlich zuständige Gericht für sämtliche Streitigkeiten zuständig. Sind die Nutzer:innen auch  Konsument:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so gilt dies nur, wenn sie im Gerichtssprengel von Innsbruck ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Ort der Beschäftigung haben. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche und Verpflichtungen ist der Sitz des Anlagenbetreibers. Es gilt ausschließlich das materielle Recht Österreichs unter Ausschluss des nationalen Kollisionsrechts.

  8. Salvatorische Klausel/Sonstiges

    Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Benutzerordnung berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen; diesfalls gelten jene Vereinbarungen als getroffen, welche rechtswirksam sind und der ursprünglichen Zielsetzung des Anlagenbetreibers am nächsten kommen. Soweit Schriftlichkeit verlangt wird, genügt diesem Erfordernis auch die Übermittlung per E-Mail.